SEMINARBEDINGUNGEN
STAND AUGUST 2018
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, es sei denn, die DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare der DICKOW Pumpen & Co. KG ausgenommen sind betriebsinterne Veranstaltungen und Firmenschulungen.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an Seminaren und Lehrveranstaltungen der DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG.
3. Vertragsabschluss
Bestellungen/Anmeldungen können telefonisch, schriftlich, per E‐Mail oder Telefax aufgegeben werden. DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG haftet nicht für Übermittlungsfehler.
Der Zugang der Bestellung/Anmeldung wird dem Kunden unverzüglich durch die DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG per E‐Mail bestätigt.
4. Zahlung der Seminargebühren
Die Seminargebühren werden in Euro entrichtet.
Die Höhe der Seminargebühren ist dem jeweiligen Seminar zu entnehmen.
Bis spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn erhalten die Teilnehmer die Anmeldebestätigung und die Rechnung durch die DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Eine Teilnahme am Seminar ist nur gestattet, wenn die Seminargebühren in voller Höhe vor Seminartermin auf ein Konto der DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG überwiesen wurden.
5. Rücktritt von der Veranstaltung
Ein kostenfreier Rücktritt von der Veranstaltung ist bis 30 Tage vor Seminarbeginn möglich. Bei einem Rücktritt ab 29 Tage vor Seminarbeginn bis 15 Tage vor Seminarbeginn werden Stornokosten in Höhe von 100,00 € fällig. Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Seminarbeginn bis einen Tag vor Seminarbeginn oder bei Nichtteilnahme am Seminar werden Seminargebühren in voller Höhe fällig. Als Rücktrittsdatum gilt das Datum des Posteingangs bei der DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG.
Eine kostenfreie Umbuchung für einen alternativen Termin ist möglich.
Bei Teilnehmerwechsel fallen keine Kosten an.
6. Absage von Veranstaltungen
Die DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG hat das Recht, bei zu geringer Anzahl der Anmeldungen, bis spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn, die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden dann in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche durch Anmeldefirma oder Teilnehmer sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Die DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG hat das Recht, eine Veranstaltung aus anderen wichtigen Gründen, wie z. B. kurzfristige Erkrankung/Unfall des Referenten, drohende Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer/des Referenten oder Gefahren durch höhere Gewalt abzusagen. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Seminargebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche durch Anmeldefirma oder Teil‐ nehmer sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Haftung
Eine Haftung der DICKOW Pumpen GmbH & Co. KG auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig oder nicht durchführbar sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungs‐ bedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame oder nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirt‐ schaftlichen Gehalt der unwirksamen oder nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Waldkraiburg/Mühldorf am Inn.